Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

 



Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

 

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung der Immobilie



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen HIER Makler beauftragen.

 

Verkauf des Hauses



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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